Sie möchten Mitglied im BDÜ LV Bayern werden?
Der BDÜ nimmt ordentliche, vorläufige (Studenten) und außerordentliche (fördernde) Mitglieder auf. Über die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft können Sie sich weiter unten im Text informieren.
Hier finden Sie unsere Aufnahmeunterlagen:
Vollmitgliedschaft Studentenmitgliedschaft
Der BDÜ informiert, berät und unterstützt seine Mitglieder in allen berufsbezogenen Fragen. Er setzt sich als Interessenvertretung für die Belange der Sprachmittler ein.
Im Landesverband Bayern (mit seinen über 1300 Mitgliedern) finden Dolmetscher und Übersetzer schnell Kontakt zu qualifizierten Kollegen in den meisten Fachgebieten.
In Regionalgruppen, Sprachgruppen und Fachgruppen finden regelmäßig Treffen zu den unterschiedlichsten Themen statt.
- Drei Mal im Jahr erscheint unsere Mitgliederzeitschrift "BayernInfo".
- Der Bundesverband gibt das Fachblatt "MDÜ" heraus, dessen Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
- Bei zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen (auch von Partnerverbänden) werden BDÜ-Mitgliedern Vorzugskonditionen eingeräumt.
- Mit verschiedenen Versicherungsunternehmen bestehen Rahmenverträge (Sonderkonditionen!).
- Unsere CD mit dem Mitgliederverzeichnis wird zahlreichen Firmen, Behörden und Institutionen, eben den potentiellen Auftraggebern, zugänglich gemacht.
- In der Online-Datenbank sind die berufsspezifischen Daten der Mitglieder - sofern sie dem Eintrag zugestimmt haben - praktisch auf Knopfdruck weltweit abrufbar.
Es lohnt sich, Mitglied im BDÜ zu sein! Die Vorteile auf einen Blick finden Sie hier.
Wer kann Mitglied im BDÜ werden?
Der BDÜ nimmt ordentliche, vorläufige und außerordentliche (fördernde) Mitglieder auf.
Ordentliche Mitglieder können nach den Aufnahmerichtlinien des BDÜ Dolmetscher und Übersetzer werden, die Folgendes nachweisen:
- Abschlussprüfung als Dolmetscher oder Übersetzer an einer deutschen Hochschule oder gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule
- Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher vor einem staatlichen Prüfungsamt eines Bundeslandes
- Prüfung als Übersetzer oder Dolmetscher mit staatlicher Anerkennung
Bei Sprachen, für die keine Prüfung für Dolmetscher bzw. Übersetzer vor einem akademischen oder staatlichen Prüfungsamt in Deutschland abgelegt werden kann, gelten Sonderregelungen. Auch in anderen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an den Landesverband oder die Bundesgeschäftsstelle des BDÜ.
Vorläufige Mitglieder können Studierende werden, die sich in einer geregelten Ausbildung zum Übersetzer und/oder Dolmetscher befinden, mit der eine die BDÜ-Aufnahmerichtlinien erfüllende Qualifikation regelmäßig erreicht wird (Studentenmitgliedschaft).
Außerordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen (auch berufsfremde) werden, wenn sie die Aktivitäten, Aufgaben und Ziele des BDÜ unterstützen möchten.
Die Mitgliedschaft wird beim Landesverband beantragt. Eine außerordentliche Mitgliedschaft kann auch beim Bundesverband beantragt werden.

