JVEG
Die Vergütung der Tätigkeit von Übersetzern und Dolmetschern bei der Heranziehung durch Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden, Verwaltungsbehörden und Polizeibehörden wird im bundesweit gültigen Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz geregelt.
Den Gesetzestext finden Sie hier.

