Bayerisches Dolmetschergesetz
Übersetzte Dokumente, die Behörden vorgelegt werden sollen, müssen in der Regel von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt worden sein. Im Bereich der mündlichen Übertragungen vertrauen Gericht und Notare gerne den Diensten beeidigter Dolmetscher. Diese allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern wird in Bayern vom Dolmetschergesetz (Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern, Dez. 2007) geregelt.

Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz
Die Vergütung der Arbeit von Übersetzern und Dolmetschern für Gerichte und Staatsanwaltschaft wird in dem bundesweit gültigen JVEG (Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz) geregelt.

Urteile
Die Rechtssprechung entwickelt bestehende Gesetze beständig weiter. Urteile, die das JVEG für bestimmte Einzelfälle auslegen und ausformen, können zur Klärung spezifischer Fragen beitragen.    

© 2009 Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) Landesverband Bayern e.V.