Voraussetzungen
Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern in Bayern
Aufgrund des bayerischen Dolmetschergesetzes werden in Bayern für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscher (mündliche und schriftliche Sprachübertragung) und Übersetzer (schriftliche Sprachübertragung) von den Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Als Dolmetscher oder Übersetzer kann nur öffentlich bestellt und beeidigt werden, wer in der betreffenden Sprache die bayerische Staatsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat. Für die Durchführung der Prüfung und die Anerkennung als gleichwertig ist die Staatliche Prüfungsstelle für Dolmetscher und Übersetzer im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/staatliche-pruefung-zum-uebersetzer-und-dolmetscher.html.

