Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren

In der EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen ist das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren und auf rechtliches Gehör verankert, das u.a. die kostenlose Heranziehung eines Dolmetschers für alle Stadien des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Verteidigergespräche) sowie die Übersetzung aller maßgeblichen Unterlagen vorsieht. Darüber hinaus müssen die Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen eine für ein faires Verfahren ausreichende Qualität aufweisen.  
Den Gesetzestext finden Sie hier.

© 2009 Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) Landesverband Bayern e.V.