Dolmetschergesetzausführungsbekanntmachung

Die Heranziehung von öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetschern und Übersetzern für gerichtlich und behördliche Zwecke ist in der Dolmetschergesetzausführungsbekanntmachung geregelt.
Den Gesetzestext finden Sie hier.  

© 2009 Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) Landesverband Bayern e.V.